LEISTUNGSÜBERSICHT EHE- UND FAMILIENRECHT

Das können wir für Sie tun.

Beratung insbesondere in Fragen des Unterhalts (Kindesunterhalt, sonstiger Verwandtenunterhalt, Ehegattenunterhalt, Familienunterhalt), des Sorge- und Umgangsrechts hinsichtlich der Kinder, der Vaterschaftsanfechtung, der Adoption und des Namensrechts. Anwaltliche Vertretung bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe einschließlich der Beratung in den Folgefragen.

Von besonderer Bedeutung sind regelmäßig der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Ehegattenunterhalt sowie die Abänderung von bestehenden Unterhaltsurteilen, der Versorgungsausgleich, die Behandlung von Ehewohnung und Hausrat und das Güterrecht (Zugewinnausgleich im Fall der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft).

Zahlreiche Fragen und Risiken stellen sich auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere bei deren Auflösung. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten vorsorglicher und nachträglicher vertraglicher Gestaltungen: z.B. durch Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung/ Scheidungsfolgenvergleich, Trennungsvereinbarung und Partnerschaftsverträge. Gegenstand dieser Vereinbarungen können beispielsweise Abänderungen der gesetzlich festgelegten allgemeinen Wirkungen der Ehe, der Kindes- und Ehegattenunterhalt, der Zugewinnausgleich, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht mit den Kindern, die Regelung des Hausrats und der gemeinsame Wohnung sein. Diese Verträge bedürfen häufig auch der notariellen Form.

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