LEISTUNGSÜBERSICHT MIETRECHT

Das können wir für Sie tun.

    Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter von Wohnraum- und Gewerbeobjekten.

    Insbesondere das Mietrecht, aber auch das Wohnungseigentumsrecht sind komplizierte Materien mit zahlreichen Fallstricken. Nur mit fundierter Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und insbesondere auch der umfangreichen Rechtsprechung ist eine qualifizierte Beratung möglich. Bei Differenzen mit Ihrem Mieter bzw. Vermieter oder bei Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern sollten Sie unbedingt den Rat eines Spezialisten einholen, da eine unterlassene Beratung ebenso wie eine falsche Beratung existenzgefährdend sein kann.

    Herr Rechtsanwalt Staudinger ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zur Erlangung und Beibehaltung dieser Berufsbezeichnung ist der Besuch eines Fachanwaltslehrgangs mit anschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung erforderlich. Zudem müssen zahlreiche Mandatsbearbeitungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht nachgewiesen und die theoretischen Kenntnisse durch jährliche Teilnahme an Fortbildungsseminaren vertieft werden. Sie können deshalb darauf vertrauen, dass Ihr Recht bei uns in guten Händen ist.

    In mietrechtlichen Fragen sind wir in folgenden Bereichen tätig:

    • Durchsetzung bzw. Abwehr von Mieterhöhungsverlangen und Schadensersatzansprüchen
    • Beratung bei Vertragsverletzungen
    • Beendigung von Mietverhältnissen (insbesondere durch fristlose Kündigung, fristgemäße Kündigung, Kündigung wegen Eigenbedarfs, Vertragsaufhebung)
    • Abwehr von vermieterseitigen Kündigungen
    • Durchsetzung bzw. Abwehr von Mietminderungsansprüchen
    • Rückforderung geleisteter Mietsicherheiten
    • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
    • Vertretung von Vermietern und Mietern bei Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

    Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümer und Hausverwalter. Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere:

    • Prüfung und Fertigung von Teilungserklärungen
    • Beratung zu Fragen des Sondereigentums, des Gemeinschaftseigentums und von Sondernutzungsrechten
    • Prüfung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
    • Prüfung von Hausgeldabrechnungen
    • Vertretung sowohl von Eigentümergemeinschaften als auch von einzelnen Eigentümern in gerichtlichen Verfahren

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