LEISTUNGSÜBERSICHT VERKEHRSRECHT
Das können wir für Sie tun.
- Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen
- Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Vertretung im Verwaltungsverfahren
Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen
Die Versicherer versuchen in immer größerem Maße, die Regulierung ohne Rechtsanwälte und Gutachter durch so genannte Schadenschnelldienste abzuwickeln. Dies ist ein Service der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners, also derjenigen Versicherung, die Ihren Schaden zu tragen hat. Es leuchtet ein, dass diese kein Interesse daran hat, Sie über alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen aufzuklären! Vielfach versuchen sich auch KFZ-Reparaturwerkstätten im Interesse schneller Reparaturzusagen der Versicherung in der Schadenregulierung.
Aber warum sollten Sie auf unabhängige Beratung von dazu ausgebildeten Fachleuten verzichten? Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit trägt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nach dem Grad dessen Verschuldens. Für eine Beratung stehen wir jederzeit gern zu Ihrer Verfügung! Wir regulieren wir für Sie gerne Schadenfälle im Ausland oder mit ausländischen Fahrzeugen.
Tipp: Wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind, dokumentieren Sie die Verletzungsfolgen. Schildern Sie Schmerzen und Einschränkungen Ihren Angehörigen und Ihrem Arzt. Suchen Sie den Arzt regelmäßig auf. Achten Sie darauf, dass er die Verletzungsfolgen umfassend festhlt. Notieren Sie sich die eingenommenen Medikamente und die Besuche beim Arzt oder sonstigen Therapeuten. Bitten Sie Ihre Angehörigen, sich die Verletzungsfolgen regelmäßig und detailliert aufzuschreiben.
Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Tipp: Sie müssen der Polizei gegenüber nur Angaben zu Ihrer Person, nicht aber Angaben zu dem Vorfall machen. Sprechen Sie zunächst mit einem Verteidiger Ihres Vertrauens. Das ist Ihr gutes Recht! Da bei dem ständig zunehmenden Verkehr und dem stetig wachsenden Schilderwald auch dem sorgfältigsten Verkehrsteilnehmer sehr schnell eine Verkehrsstraftat und -ordnungswidrigkeit unterlaufen kann, ist es im Hinblick auf etwaige Einträge in das Verkehrszentralregister („Punktekonto in Flensburg“) sinnvoll, sich auch gegen vermeintlich kleine Bußen oder Strafen zu wehren. Regelmäßig werden Vortaten bei der Bemessung von Strafen oder Bußen (zum Nachteil des Betroffenen!) berücksichtigt.
Zudem hält der Gesetzgeber noch Besonderheiten bereit: wenn Sie z.B. innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h übertreten, so folgt daraus bereits ein Fahrverbot von einem Monat für die Wiederholung. Für die Tat selbst wird i. d. R. ein Fahrverbot erst ab einer Übertretung von 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) verhängt.
Vertretung im Verwaltungsverfahren
Vertretung im Verwaltungsverfahren,beispielsweise bei Entzug der Fahrerlaubnis und Beratung bei Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer verkehrsmedizinischen Begutachtung. Mit diesen Maßnahmen der Führerscheinstelle müssen Sie rechnen, wenn dort Zweifel an Ihrer Fahreignung aufkommen, etwa wegen Erreichen der 18-Punkte-Grenze, mehrfachen Verkehrsverstößen, gesundheitlichen Einschränkungen usw.
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