Unser Leistungsspektrum
- Unterhalt: Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt, Ehegatten- und Familienunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht hinsichtlich der Kinder
- Vaterschaftsanfechtung, Adoption und Namensrecht
- Scheidung oder Aufhebung der Ehe einschließlich der Folgefragen
Was regelmäßig besonders wichtig ist
Von besonderer Bedeutung sind regelmäßig der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Ehegattenunterhalt sowie die Abänderung bestehender Unterhaltstitel, der Versorgungsausgleich, die Behandlung von Ehewohnung und Hausrat und das Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft).
Vorsorgen und vertraglich gestalten
Zahlreiche Fragen und Risiken stellen sich auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere bei deren Auflösung. Vorsorgliche und nachträgliche Gestaltungen sind z. B. durch Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsvereinbarung oder Partnerschaftsvertrag möglich – etwa zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterlicher Sorge, Umgangsrecht, Hausrat und gemeinsamer Wohnung.
Diese Verträge bedürfen häufig der notariellen Form – auch dafür sind Sie bei uns richtig.