Dudelerstraße 22 · 46147 Oberhausen Mo – Do 8:30 – 18:00 · Fr 8:30 – 14:00

Leistungsübersicht · Das können wir für Sie tun

Ehe- und Familienrecht

Beratung in allen Fragen des Unterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts sowie anwaltliche Vertretung bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe – einschließlich aller Folgefragen.

Unser Leistungsspektrum

  • Unterhalt: Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt, Ehegatten- und Familienunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht hinsichtlich der Kinder
  • Vaterschaftsanfechtung, Adoption und Namensrecht
  • Scheidung oder Aufhebung der Ehe einschließlich der Folgefragen

Was regelmäßig besonders wichtig ist

Von besonderer Bedeutung sind regelmäßig der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Ehegattenunterhalt sowie die Abänderung bestehender Unterhaltstitel, der Versorgungsausgleich, die Behandlung von Ehewohnung und Hausrat und das Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft).

Vorsorgen und vertraglich gestalten

Zahlreiche Fragen und Risiken stellen sich auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere bei deren Auflösung. Vorsorgliche und nachträgliche Gestaltungen sind z. B. durch Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsvereinbarung oder Partnerschaftsvertrag möglich – etwa zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterlicher Sorge, Umgangsrecht, Hausrat und gemeinsamer Wohnung.

Diese Verträge bedürfen häufig der notariellen Form – auch dafür sind Sie bei uns richtig.

Kontaktieren Sie uns

Fragen zum Ehe- und Familienrecht?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Lieber persönlich? Rufen Sie uns an, gerne rufen wir auch zurück.

0208 – 9964 64