Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen
Versicherer versuchen zunehmend, Schäden ohne Rechtsanwälte und Gutachter über sogenannte Schadenschnelldienste abzuwickeln – ein Service der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners, also derjenigen, die Ihren Schaden zu tragen hat. Sie hat kein Interesse daran, Sie über alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen aufzuklären.
Warum sollten Sie auf unabhängige Beratung verzichten? Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit trägt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nach dem Grad dessen Verschuldens. Gerne regulieren wir auch Schadenfälle im Ausland oder mit ausländischen Fahrzeugen.
Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Bei ständig zunehmendem Verkehr kann auch dem sorgfältigsten Verkehrsteilnehmer schnell eine Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit unterlaufen. Im Hinblick auf Einträge im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) ist es sinnvoll, sich auch gegen vermeintlich kleine Bußen oder Strafen zu wehren – Vortaten werden bei der Bemessung regelmäßig zum Nachteil des Betroffenen berücksichtigt.
Ein Beispiel: Wer innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschreitet, erhält für die Wiederholung bereits ein Fahrverbot von einem Monat. Für die Tat selbst wird ein Fahrverbot in der Regel erst ab 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) verhängt.
Vertretung im Verwaltungsverfahren
Etwa bei Entzug der Fahrerlaubnis sowie Beratung bei Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer verkehrsmedizinischen Begutachtung. Damit müssen Sie rechnen, wenn die Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Fahreignung hat – etwa wegen Erreichens der Punktegrenze, mehrfacher Verkehrsverstöße oder gesundheitlicher Einschränkungen.